Arzneimitteltherapie -

Arzneimittel Hinweise

Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie

Im August 2009 hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Merkblatt mit acht wichtigen Regeln veröffentlicht, die Patienten bei der Anwendung von Arzneimitteln beachten sollten.
Diese können wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Arzneimitteltherapie so sicher und erfolgreich wie möglich Ist.

Merkblatt des Bundesministeriums für Gesundheit

Opiate am Steuer

Laut § 24 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht generell verboten, wenn der Fahrer “ein für den konkreten Krankheitsfall verschriebenes Arzneimittel”, darunter beispielsweise Morphin oder andere starke Schmerzmittel (Opioide), bestimmungsgemäß einnimmt.

Zwar gibt es individuelle Unterschiede, doch in der Regel sind Patienten, die dauernd stark wirksame Opioide einnehmen, geistig und körperlich in der Lage, ein Fahrzeug zu führen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören etwa ein guter Allgemeinzustand sowie ein stabiler Therapieverlauf.

Nur zu Beginn einer Behandlung, wenn ein Patient auf ein Opioid eingestellt oder auf ein anderes Medikament umgestellt wird, können Beeinträchtigungen wie etwa Müdigkeit oder Benommenheit auftreten, bei denen man sich auf gar keinen Fall ans Steuer setzen darf. Doch dies ist nur vorübergehend der Fall.

Generell gilt:

  • Sie müssen mit Ihrem Arzt klären, ob Sie fahrtüchtig sind oder ob eine Fahrunsicherheit besteht
  • Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie sehr genau aufzuklären, und er muss seine Zustimmung, dass Sie Auto fahren dürfen, auch dokumentieren. Hilfreich für Sie wäre die Kopie seiner Zustimmung.
  • Bei fahrtüchtigen Patienten ist ein Opioid-Ausweis eine wertvolle Hilfe. In ihm vermerkt der Arzt, dass der Betroffene diese Medikamente benötigt. Der Ausweis kann bei der Deutschen Schmerzliga angefordert werden. Das Formular zur Anforderung können Sie im Servicebereich unter Bestellungen/Downloads kostenfrei herunterladen.

Im Mitgliederbereich finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema.

Mit Opioiden ins Ausland

Grundsätzlich können Patienten starke Schmerzmittel (Opioide), die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlichen Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen. Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hin.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) sollte die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde      oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung für Schengenländer      erfolgen.
Um alle unverzichtbaren Medikamente auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle Patienten, sich eine ärztliche Bescheinigung für Reisen in Nicht-Schengen-Länder,      möglichst in englischer Sprache ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält, und diese bei der Reise mitzuführen.

Es bestehen jedoch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen Importgenehmigungen, schränken die Menge der erlaubten Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell.
Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt das BfArM, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.

Flüssige Arzneimittel und TENS-Gerät im Handgepäck

Wenn Patienten flüssige Arzneimittel oder ein TENS-Gerät mit ins Handgepäck nehmen müssen, sollten sie eine Bescheinigung ihres Arztes dabei haben, um diese bei der Ausreise an den Sicherheitskontrollen vorlegen zu können, ebenso bei der Einreise in das Gastland, falls kontrolliert wird.

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