Schmerztherapie

Eine komplexe Erkrankung wie das chronische Schmerzsyndrom erfordert in der Regel auch eine komplexe Therapie, die der jeweiligen Schmerzform angepasst ist. Dementsprechend gibt es kein Allheilmittel gegen chronische Schmerzen. Welches Verfahren zur Behandlung einer speziellen Schmerzform geeignet ist, muss individuell und auf Basis einer umfassenden Untersuchung entschieden werden. Auf unseren Seiten geben wir Ihnen einen allgemeinen Überblick über verschiedene Verfahren, die zur Behandlung chronischer Schmerzen eingesetzt werden können.

Oft ist es eine Kombination verschiedener Verfahren, eine sogenannte „multimodale Therapie“, die am meisten Erfolg verspricht. Wichtig ist vor allem aber auch die Eigenaktivität der Patienten.

Ihr Recht auf Schmerztherapie

Die moderne Medizin bietet viele Möglichkeiten, Schmerzen zu lindern. Doch immer wieder haben Patienten Probleme, eine angemessene Therapie zu erhalten. Dabei haben sie einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf eine angemessene Schmerzbehandlung: Angesichts der heutigen Möglichkeiten der Schmerztherapie „ist eine ausreichende und wirkungsvolle Schmerzbehandlung nicht mehr nur moralische, sondern zugleich auch rechtliche Verpflichtung der Ärzte“, konstatierten Juristen schon im Jahr 1993. Die ärztliche Berufsordnung verpflichtet den Arzt zudem, Leiden zu lindern – eine kompetente Schmerztherapie gehört dazu. Eine unterlassene Schmerztherapie kann auch strafrechtlich Konsequenzen haben: In solchen Fällen können sich Ärzte wegen fahrlässiger oder sogar vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.

So setzen Sie Ihr Recht auf eine Schmerztherapie durch

Es kommt zunächst entscheidend darauf an, genügend Informationen zu haben. Ansprüche kann man nur dann durchsetzen, wenn man überhaupt weiß, welche Möglichkeiten es gibt, auf die man Anspruch hat.

Ein Arztwechsel kann nötig sein

Wenn Patienten auf einen Arzt treffen, der ihre Schmerzen nicht ernst nimmt oder dessen Therapie auch nach einer gewissen Zeit keine Wirkung zeigt, gibt es nur einen Rat: Wechseln Sie entweder den Arzt, oder bitten Sie ihn, dass er Sie für diese Problematik zu einem Schmerztherapeuten überweist. Das ist das gute Recht eines Patienten.

Geldmangel im Gesundheitssystem

Wenn der Arzt bereit ist, alle Möglichkeiten der modernen Schmerztherapie auszuschöpfen, steht aber auch er häufig vor nahezu unüberwindlichen Schwierigkeiten. Angesichts teurer medizinischer Behandlungen sehen sich Patienten daher den verschiedensten Widerständen gegenüber, auch vonseiten der Kassen. So sind beispielsweise längst nicht alle Möglichkeiten der modernen Schmerzmedizin Bestandteil der Leistungsverzeichnisse für gesetzlich versicherte Patienten.

Sozialrecht regelt Leistungsangebot

Werden gesetzlich versicherten Patienten bestimmte Leistungen verweigert, auf die sie Anspruch zu haben glauben, können sie versuchen, diese Leistungen auf dem Sozialrechtsweg einzuklagen. Privat Versicherte müssen die Kostenübernahme für eine Behandlung durch ihre Krankenversicherung auf dem Zivilrechtsweg, also vor Landgerichten oder Amtsgerichten, durchsetzen, wenn die Versicherung die Kostenübernahme verweigert.

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