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Liebe Mitglieder und Freunde/Freundinnen
der Deutschen Schmerzliga

Egal wie krank (oder gesund), wie alt (oder jung), wie reich (oder arm) – wer seines Lebens müde ist, hat nicht nur das Recht diesem ein selbstbestimmtes und bzgl. Kollateralschäden freies Ende zu setzen, sondern auch hierfür Hilfe Dritter in Anspruch nehmen zu können und zu dürfen. So hat es das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 entschieden. Ein folgenreicher Paradigmenwechsel – auf den Juristen und Politiker, Philosophen, Theologen, Schmerz-/Palliativmediziner sowie gesunde und kranke Menschen ihre ganz eigene Sicht haben.

Nachfolgend die Überlegungen des Vorstandes der Deutschen Schmerzliga – als erste Stimme von Vertretern einer Patientenorganisation in einer wichtigen Diskussion zu der Betroffene bislang wenig beigetragen haben.

Michael A. Überall, Birgitta Gibson, Uta Obst, Günter Rambach,
Heike Rathmann und Marianne Simon.

 

Weitere Information zum Thema im Artikel:
“Assistierter Suizid – Drei Gesetzentwürfe und viele Meinungen”
von Stefanie Gehrlein
Justiziarin
Marburger Bund Bundesverband